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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma Zerfass GmbH

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Zerfass GmbH, Hauptstrasse 63 in 4312 Magden und seinen Kunden bezüglich der Erbringung von Dienstleistungen, allen Verkäufen und Lieferungen, soweit nicht in Textform etwas anderes vereinbart wird.
Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit wir ihnen schriftlich zustimmen.

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag (Dienstleistung, Kauf oder Lieferung) kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte der Zerfass GmbH annimmt. Erfolgt eine Bestellung von Waren durch den Kunden, so gilt dies als verbindliches Vertragsangebot. Beides kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Mit Aufgabe einer Bestellung oder durch Auftragserteilung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Verkaufs- und Lieferbedingungen an.
Der Kunde hat uns auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei Erfüllung des Vertrages zu beachten sind. Wir sind nach Abschluss des Vertrages zum Rücktritt berechtigt, wenn uns oder unseren Lieferanten die Leistung unmöglich wird oder infolge Änderung der Verhältnisse nicht mehr zugemutet werden kann.

3. Preise

Die Preise fallen in der angegebenen Währung gemäss Offerte an und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.). Eventuelle zusätzliche Kosten werden separat ausgewiesen und in Rechnung gestellt.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind gemäss unserer in den Rechnungen aufgeführten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen
von 5% p.a. berechnet werden. Der Kunde ist nicht berechtigt bei Beanstandungen der Ware die Zahlung fälliger Rechnungsbeträge zurückzuhalten oder zu kürzen.

5. Leistungserbringung

Die Firma Zerfass GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen fachgerecht und sorgfältig zu erbringen. Termine gelten als Richtwerte und sind
unverbindlich, ausser sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert.

Bei Käufen und Lieferungen gelten die jeweils direkt vereinbarten Lieferzeiten, welche als Richtangabe zu verstehen sind. Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn
sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Kunde hat während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes alle Massnahmen zu treffen, damit unser Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach der 3. Mahnung (nach 60 Tagen) berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.

7. Mangelhafte Lieferung, Garantie und Gewährleistung

Bei mangelhaften Lieferungen ist der Kunde verpflichtet, dies der Firma Zerfass GmbH so schnell als möglich, spätestens jedoch innert 5 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Schadhafte Lieferungen dürfen nicht benutzt werden. Die Firma Zerfass GmbH ist berechtigt, in jedem Fall die Ware nachzubessern. Weitergehende Gewährleistungsansprüche (insb. Wandelung, Minderung und Schadenersatz) werden ausdrücklich wegbedungen. Auf die von uns gelieferten Erzeugnisse gewähren wir eine Werksgarantie von 12 Monaten ab Rechnungsdatum. Innerhalb der ersten 12 Monate umfasst die Garantie sowohl das gelieferte Material als auch die hierfür anfallenden Arbeits- und Fahrtkosten. Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Garantie unberührt. Die Garantiepflicht erlischt vollständig, wenn der Kunde oder Drittpersonen Abänderungen und Reparaturen ohne unsere Genehmigung selbst vornehmen und wenn Störungen und Mängel nicht sofort schriftlich zur Anzeige gebracht werden. Rückbehalte von Kunden für Garantieabgeltung sind nicht zulässig. Wir verpflichten uns, die Teile, welche während der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren gemäss Obligationenrecht (OR, Art. 210) nachweisbar wegen Konstruktionsfehlern oder infolge schlechten Materials oder Fabrikationsfehlern schadhaft oder unbrauchbar werden, schnellstmöglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die defekten Teile sind uns frachtfrei zurückzusenden.

Wir tragen nur die Kosten, die durch die Reparatur oder den Ersatz der schadhaften Teile in unseren Werkstätten entstehen. Können die schadhaften Teile aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, in unserer Werkstätte nicht repariert oder ersetzt werden, so gehen alle daraus entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden. Bei Nachbesserungsarbeiten am Bestimmungsort stellt der Kunde das erforderliche Hilfspersonal und die benötigten Vorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung. Ersetzte Teile können von uns zu Eigentum zurückgefordert werden. Wiederverkäufer haben lediglich Anspruch auf den Ersatz des defekten Teiles.

Arbeitsaufwand und Fahrtkosten gehen zu Lasten des Wiederverkäufers. Jegliche Ansprüche des Kunden, die über obige Gewährleistungsverpflichtungen hinausgehen, wie z.B. Schadenersatz für jegliche Folgeschäden wie z.B. für erlittenen Betriebsverlust, entgangenen Gewinn oder durch Unfälle entstandene
Folgeschäden, sind ausdrücklich wegbedungen.

8. Verwirkung

Die Haftungs- und Gewährleistungsansprüche gemäss Ziff. 7 des Kunden verjähren mit Ablauf von 24 Monaten nach Übergabe der Vertragsware. Die Garantie erlischt nach 12 Monaten. Werden die Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen der Firma Zerfass GmbH nicht befolgt, werden Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen so entfällt jede Schadenersatzpflicht bzw. Gewährleistung. Dies gilt auch, soweit der Schaden bzw. der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte oder Fremdeingriff zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

9. Höhere Gewalt

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport- und Energieversorgungsstörungen, Streiks, Aussperrungen etc. befreien die Zerfass GmbH für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkungen von den vertraglichen Verpflichtungen. Dies gilt auch dann, wenn die genannten Umstände bei der Firma Zerfass GmbH oder während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten. Die Firma Zerfass GmbH ist in diesem Fall berechtigt, die Lieferfrist angemessen zu verlängern, ohne in Verzug zu geraten.

10. Datenschutz

Die Firma Zerfass GmbH verpflichtet sich im Umgang mit Kundendaten zur strikten Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes. Mit der Bestellung erteilt der Kunde die Einwilligung zur Datenbearbeitung im Zusammenhang mit der Kreditwürdigkeit und des Zahlungsverhaltens des Kunden durch die Firma Zerfass GmbH oder Dritte sowie zum Forderungseinzug. Dies gilt auch für alle weiteren, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Handlungen. Die Firma Zerfass GmbH darf Kundendaten an Hersteller mit Namen des Unternehmens weiterleiten, die sich zur Einhaltung des schweizerischen Datenschutzgesetzes verpflichtet haben.

11. Änderungen der AGB

Die Firma Zerfass GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden rechtzeitig kommuniziert und gelten als akzeptiert, sofern der
Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen widerspricht.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB und die gestützt auf diese zustande gekommenen Vertragsbeziehungen unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 4312 Magden, Schweiz.

13. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder unvollständig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle unwirksamer oder
fehlender Bestimmungen tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.